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K. Remberger

 

   

VIII. Tumoren und tumorartige Knochenveränderungen

      a) Klassifikation
      b) Dignität
      c) Häufigkeit
      d) Alter und Lokalisation
      e) Radiologische Befunde und Diagnostik
      f)  Äthiologie und Pathogenese

     

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    a. Klassifikationnach oben zum Seitenanfang

    Die Klassifikation der Knochengeschwülste erfolgt im allgemeinen nach histogenetischen Prinzipien. Dabei ist das Muttergewebe, von dem sich der Tumor ableiten läßt, oder die Grundsubstanz, die vom Tumor gebildet wird, für die Nomenklatur ausschlaggebend. Prinzipiell können neben osteogenen und chondrogenen Neoplasien alle extraskelettalen mesenchymalen Tumoren auch primär im Knochen auftreten, da hier nicht nur Knochen- und Knorpelmatrix sondern auch Fettgewebe, Bindegewebe, Gefäße, glatte Muskulatur und blutbildendes Mark als Ausgangspunkt für einen malignen Tumor vorhanden sind. Darüber hinaus gibt es Knochentumoren unklarer oder strittiger histogenetischer Abkunft, die rein deskriptiv oder mit Eigennamen bezeichnet werden (z.B. Ewing-Sarkom oder Riesenzelltumor).

    Da viele nicht-neoplastische tumorartige Veränderungen wie z.B. Zysten, reaktive Knochenveränderungen oder Hamartie-artige Entwicklungsstörungen des Knochens radiologisch oder histologisch einen Tumor imitieren können, werden übereinkunftsgemäß diese tumorartigen Knochenläsionen gemeinsam mit den primären Knochentumoren abgehandelt.

b. Dignitätnach oben zum Seitenanfang

    Neben eindeutig benignen und malignen Tumoren gibt es auch im Knochengewebe Tumorgruppen, deren Dignität weder klinisch noch histologisch sicher abzuschätzen ist (z.B. Riesenzelltumoren, Hämangioperizytome, Hämangioendotheliome). Diese Tumoren rezidivieren häufig, zeigen jedoch nur selten oder spät ein eindeutig malignes Verhalten (Metastasen) und wurden früher als semimaligne bezeichnet. Eine weitere Besonderheit sind unreife, "blastäre" Knochentumoren, die histomorphologisch verdächtig erscheinen, die sich jedoch biologisch überwiegend gutartig verhalten (Osteoblastom, Chondroblastom).

c. Häufigkeitnach oben zum Seitenanfang

    Knochentumoren sind relativ seltene Geschwülste. (Auf etwa 100 Bindegewebstumoren trifft ein maligner Knochentumor.) Maligne Knochengeschwülste machen nur 1 % aller bösartigen Tumoren aus, benigne Knochentumoren sind etwa 3—5mal häufiger als primäre Knochensarkome. Die häufigsten gutartigen Knochentumoren sind Osteochondrome (kartilaginäre Exostosen) und Chondrome, das häufigste primäre Knochensarkom ist das osteogene Sarkom.

d. Alter und Lokalisation nach oben zum Seitenanfang

    Die meisten Knochentumoren besitzen typische Prädilektionsstellen im Skelett und ein charakteristisches Prädilektionsalter (Tabelle 19.1). Maligne Knochentumoren finden sich sehr häufig bei Kindern und Jugendlichen, bevorzugt im Bereich der Metaphysen, besonders im Kniegelenksbereich (proximale Tibia- und distale Femurepiphyse).

e. Radiologische Befunde und Diagnostiknach oben zum Seitenanfang

    Knochentumoren zeigen meist charakteristische röntgenologische Befunde: Neben zystischen Aufhellungen finden sich häufig panostale Reaktionen (Sklerose, Schalenbildung, Codman-Dreieck), senkrecht zum Periost verlaufende Knochenbälkchen (Spiculae), fleckförmige Verkalkungen (insbesondere in Knorpeltumoren) oder sklerotische Knochenrandzonen. Diese Veränderungen sind für das Wachstumsverhalten von Knochentumoren und damit für die Bestimmung der Dignität bzw. der Prognose, aber auch für die histogenetische Artdiagnose von Bedeutung. Die gleichzeitige Beurteilung des Röntgenbildes bei der histologischen Begutachtung von Knochentumoren ist daher unerläßlich. Zusätzlich muß in Einzelfällen die Knochenszintigraphie oder Angiographie zur Beurteilung der metabolischen Aktivität oder der Vaskularisierung von Knochentumoren zur Diagnose herangezogen werden. Ohne die Angabe klinischer Daten (Alter, Geschlecht und Lokalisation des Tumors) und ohne gleichzeitige Vorlage eines Röntgenbildes bzw. zusätzlicher bildgebender Verfahren ist eine histologische Begutachtung von Knochentumoren prinzipiell eingeschränkt und kann in Einzelfällen zu erheblichen Fehldiagnosen mit schwerwiegenden therapeutischen Folgen führen.

    Tabelle 19.1. Dignität, Lokalisation, Alters- und Geschlechtsverteilung der häufigsten Knochentumoren


    Klassifikation


    Bevorzugtes
    Alter (Jahre)


    Geschlechts
    verteilung


    Bevorzugte
    Lokalisation


    Dignität


    Grundsubstanz
    Differenzierung


    Osteogene Tumoren:


    Osteom


    40 - 70


    w ≥ m


    Schädel- und Kieferknochen


    benigne


    Lamellenknochen

    Osteoid-Osteom

    10 – 30
    (alle Altersstufen)

    m >> w

    Diaphysen langer Röhrenknochen; kleine Hand- und Fußwurzelknochen (intrakortikal)

    benigne

    Osteoid, Faserknochen, Sklerose

    Osteoblastom

    10 – 30

    m ≥ w

    lange Röhrenknochen, Wirbelkörper

    benigne; potentiell aggressiv

    Osteoid, Faserknochen zelldichte Osteoblasten, Riesenzellen

    Osteosarkom

    10 – 20

    m > w

    Metaphysen langer
    Röhrenknochen
    (Kniebereich)

    maligne (Mal. Grad I – III)

    Osteoid, Faserknochen. Knorpel, Faserstroma


    Chondrogene Tumoren
    :


    Chondrom, Enchondrom


    10 – 60


    w = m


    periphere kleine Knochen. epi-/ metaphysär


    benigne (zentral: potentiell mal.)


    hyaliner Knorpel,

    Verkalkung

    Osteochondrom (kartilaginäre Exostose)

    10 – 30
    (alle Alters stufen)

    m ≥ w

    epi-/ metaphysär,
    lange Röhrenknochen

    benigne (maligne Entartung möglich)

    hyaliner Knorpel, enchondrale Ossifikation, Spongiosa

    Chondromyxoidfibrom

    10 – 30

    w = m

    Metaphysen, untere Extremität

    benigne

    hyaliner Knorpel, myxoides Bindegewebe

    Chondroblastom

    10 – 20

    m > w

    Epiphysen langer Röhrenknochen

    benigne (maligne Entartung möglich, selten)

    unreife Knorpelmatrix, Riesenzellen

    Chondrosarkom

    20 – 70

    m = w

    zentrales Stammskelett, Epiphysen langer Röhrenknochen

    maligne (Mal. Grad I – III)

    hyaliner Knorpel, fleckige Verkalkung


    Fibrogene Tumoren:


    Nichtossifizierendes Fibrom


    5 – 25


    m ≥ w


    Metaphyse / Kortikalis


    benigne


    Faserstroma, Riesenzellen, Hämosiderin

    Ossifizierendes Fibrom

    20 – 30

    w = m

    Schädel- und Kieferknochen

    benigne

    Faserstroma, Geflechtknochen, evtl. Lamellenknochen

    Fibrosarkom

    10 – 70

    w = m

    epi-, meta- und diaphysär

    maligne (Mal. Grad I - II)

    kollagenes zellreiches Faserstroma

    Riesenzelltumor

    20 – 30

    m ≥ w

    Epiphyse / Röhrenknochen

    meist benigne, potentiell maligne Entartung (primär maligne)

    undifferenzierte mesenchymale Stromazellen, zahlreiche große mehrkernige Riesenzellen

    Ewing-Sarkom

    5 – 25

    m ≥ w

    lange Röhrenknochen, Stammskelett, Beckenknochen

    maligne (Mal. Grad III)

    undifferenziertes kleinzelliges Sarkom ohne Stroma

    Chordom

    30 – 70

    m > w

    subokzipital,
    Kreuzbein und Steißbein

    lokal aggressiv, potentiell maligne, Rezidive

    mukoide und chondroide Matrix, epithelähnliche Zellen

    Fibröse Dysplasie

    10 – 30

    m = w

    Röhrenknochen, monoostotisch und polyostotisch

    benigne. (evtl. maligne Entartung)

    Faserstroma, Faserosteoid, Faserknochen

    m: männlich
    w: weiblich
f. Ätiologie und Pathogenesenach oben zum Seitenanfang

Gutartige Knochentumoren stellen oft keine echten Neoplasien dar, sondern sind Hamartome oder dysontogenetische Tumoren (z.B. Hämangiome, Enchondrome, Osteochondrome, Osteome).

Besonders bei multifokaler Tumorentstehung ist eine genetisch bedingte, familiäre Belastung bekannt (z.B. bei Enchondromatosen). Bei anderen benignen Knochengeschwülsten werden pathogenetisch reaktive oder reparative Vorgänge diskutiert, insbesondere werden Traumen als ätiologische Faktoren für viele tumorartige Läsionen, aber auch als Kofaktoren bei der Entstehung maligner Tumoren angenommen.

Die Induktion von Knochen- oder Weichgewebssarkomen durch ionisierende Strahlen, insbesondere Röntgenstrahlen oder radioaktive Gammastrahlung, ist seit langer Zeit sowohl tierexperimentell als auch beim Menschen gesichert (Strahlensarkome). Voraussetzung ist eine entsprechend hohe applizierte Strahlendosis und eine entsprechend lange Induktionszeit.

Schließlich konnte in jüngster Zeit zumindest tierexperimentell, aber auch bei menschlichen Knochensarkomen, eine virale Atiologie von osteogenen Sarkomen aber auch von benignen (prämalignen) hyperostotischen Osteopathien (z.B. beim M. Paget, s.S. 833) durch Retroviren wahrscheinlich gemacht werden.

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mailto: Thomas Fixemer 21.08.2000